Das Hausarztprogramm der gesetzlichen Krankenkassen
Dez 17, 2011
Wer sich als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zur Teilnahme an einem Hausarztprogramm entschließt, verzichtet damit freiwillig auf gewisse ihm zustehende Rechte. Stattdessen bindet er sich für mindestens zwölf Monate an den von ihm gewählten Hausarzt und besucht – von gewissen Ausnahmen abgesehen – andere Ärzte und Fachärzte nur mit dessen Überweisung.
Auf den ersten Blick gibt es keinen Grund, warum ein Patient seine gesetzlich gesicherte freie Ärztewahl von sich aus einfach aufgeben sollte. Deshalb bieten die gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Anreize für den Versicherten. Diese bestehen, je nach Krankenkasse, in preisreduzierten oder kostenfreien Medikamenten, Verringerung der Praxisgebühr oder sogar in einem niedrigeren Tarif für die Krankenversicherung.
Neben der finanziellen Ersparnis bietet ein Hausarztprogramm allerdings weitere, viel wichtigere Vorteile für den Patienten, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht unbedingt zu erkennen ist. Die Teilnahme an dem Programm stellt sicher, dass ein bestimmter Arzt Übersicht über die Krankheitsgeschichte des Patienten behält. Er fungiert als “Pförtner”, der nötigenfalls die Behandlung von Fachärzten aus verschiedenen Bereichen aufeinander abstimmen und zum Wohle des “ganzen Menschen” optimieren kann. Da der Hausarzt im Programm Einsicht in alle dem Patienten verschriebenen Medikamente hat, kann er sicherstellen, dass zwischen den einzelnen Medikamenten keine gefährliche Kontraindikationen bestehen.
Dabei kann sich ein Patient auf die nötige Qualifikation seines Hausarztes unbedingt verlassen. Der Hausarzt verpflichtet sich als Partner im Hausarztprogramm zur Teilnahme an gewissen Fortbildungsmaßnahmen und zu einem bestimmten Standard in der vorhandenen Praxisausstattung. Ein weiterer Bonus, besonders für den berufstätigen Patienten, sind die als Teil des Hausarztprogrammes gebotenen erweiterten Sprechstundenzeiten.